Fundbüro

Demografik

Das Fundbüro ist dem Sachgebiet Service/Ordnung/Sicherheit zugeordnet. Dies befindet sich im Verwaltungsgebäude Pfortenstr. 6 im 1. Obergeschoss. Dort wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüsseln und Handy's bis hin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gegangen ist und von ehrlichen Findern abgegeben wurde.

Die Abgabe von Fundsachen ist aber auch in der Rathausinformation möglich.

Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.

 

Verlustanzeige hier online stellen

 

Bitte wenden Sie sich an:

Dezernat Service und Finanzen
Sachgebiet Service, Ordnung und Sicherheit
 
Tel:  03578/379 - 242
Fax: 03578/379 - 297
E-Mail: ordnungsamt@stadt.kamenz.de

Umgang mit Fundtieren

Fundtiere sind verlorene Tiere, die nicht offensichtlich herrenlos sind und von einer Person aufgegriffen werden, welche nicht zuvor Eigentümer oder Besitzer des Tieres war. Zuständig ist die Gemeinde, in der die Sache gefunden wurde. Somit ist die Gemeinde auch verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren, dies gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Übergabe. Erst mit Übergabe z.B. von Katzen an die zuständige Fundbehörde, geht die Verwahrungspflicht auf diese über. Die Anzeige des Fundes ist nicht ausreichend und ersetzt die Ablieferung nicht. Die Verwahrungspflicht der Fundbehörde entsteht erst mit Ablieferung der Katzen. Selbstverständlich muss bei Fundtieren der Eigentümer die Kosten für die vorübergehende Verwahrung des Fundtieres übernehmen (siehe auch nachfolgendes Merkblatt).

Versteigerung von Fundgegenständen

Die Fundgegenstände werden meistbietend versteigert. Die Bezahlung erfolgt vor Ort gegen Quittung. Die Besichtigung der Fundsachen ist vor einer Versteigerung möglich.

Vor einer Versteigerung erfolgt die Aufforderung zur Anmeldung berechtigter Rechte an Fundgegenständen. In diesen Fällen wird den Empfangsberechtigten (z.B. Verlierer, Finder) die Möglichkeit gegeben, ihre eventuellen Rechte an den für die Versteigerung vorgesehenen  Fundgegenständen im Sachgebiet Ordnung/Sicherheit, Pfortenstraße 6 in  01917 Kamenz, anzumelden, wobei der mögliche Empfangsberechtigte  eine konkrete Berechtigung auf die jeweilige Fundsache in Form geeigneter Nachweise (z.B. Rechnung, Kaufvertrag, auch exakte Beschreibung,) erbringen muss.

Bei Fundfahrrädern erfolgt der Nachweis über die Rahmennummer, so dass die Identifizierung recht unkompliziert erfolgen kann.
Die einfache Anzeige eines Verlustes genügt nicht.

Der nächste Termin für eine Versteigerung von Fundgegenständen ist der 27. April 2024 ab 9.00 Uhr, in den Lagerhallen der Jahnstraße in Kamenz.