Auslage Haushaltssatzung und -plan 2025/2026
Dem Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Kamenz vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 17.04.2025 (AZ: 15.3-092.12:25/26-Km) die Haushaltssatzung 2025/2026 genehmigt. Dabei wurde die Inanspruchnahme der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen und der Kreditermächtigung i.H.v. 3.000.000 EUR unter der Bedingung erteilt, dass die Erwirtschaftung des Schuldendienstes unter Berücksichtigung gesicherter Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 und zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst gegenüber dem Landratsamt Bautzen nachzuweisen ist.
Der Haushaltsplan 2025/2026 liegt in der Zeit vom 14.05.2025 bis einschließlich 23.05.2025 bei der Stadtverwaltung Kamenz, SG Finanzen, Rathaus, Zimmer 1.23, Markt 1, 01917 Kamenz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
montags 9.00 – 12.00 Uhr
dienstags 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
mittwochs bis freitags 9.00 – 12.00 Uhr
Den vollständigen Haushaltsplan/Haushaltssatung 2025/2026 finden Sie hier: https://www.kamenz.de/satzungen-formulare-veroeffentlichungen.html
Die Bekanntmachung des Satzungstextes ist zusätzlich unter www.kamenz.de/amtsblatt-online.html im Amtsblatt Woche 19 zu finden.
Ausgefertigt: Kamenz, den 09.05.2025
Roland Dantz
Oberbürgermeister
Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt folgendes:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kamenz schriftlich geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.