Förderung von Ganzjahres- tourismus wieder möglich

Die Förderung ganzjährig nutzbarer touristischer Angebote ist ein zentrales Anliegen des Sächsischen Tourismusministeriums.

Mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus im Jahr 2023 wurde ein Förderinstrument geschaffen, das speziell auf dieses Ziel ausgerichtet ist.

  • Kleinen und mittleren Unternehmen
  • kommunalen Unternehmen
  • eingetragenen Vereinen

die auf Ihrem Gemeindegebiet im Bereich des Tourismus gewerbliche Dienstleistungen bereits erbringen oder dies beabsichtigen, stehen in diesem Jahr zwei Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung für:

  • Neu- oder Erweiterungsvorhaben

die gezielt den Ganzjahresbetrieb ihrer touristischen Angebote verfolgen.

Solche Projekte können bis zur Höhe von maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst werden.

Der maximale Zuschussbetrag ist dabei auf 500.000 Euro (800.000 Euro für Vorhaben in einem staatlich anerkannten Kur- und Erholungsort) festgesetzt.

Das Mindestvolumen einer geplanten Investition liegt bei 10.000 Euro.

Starttermin für Neuanträge war 19. März, Bewilligungsstelle der Förderung ist die Sächsische Aufbaubank, wo Sie sich hierüber zu Details informieren können.

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