Kamenzer Corona-Informationen

Aktuelle Informationsmöglichkeiten

Hier finden sich Informationsseiten der Stadt, des Landkreises, des Freistaates, der Bundesregierung und des RKI, auf denen man sich aktuell informieren kann:

Datenschutz-Informationsblatt: Corona-Schutzmaßnahmen
Das haben Bund und Länder beschlossen am 3. März 2021 nach einer Marathon-Sitzung von ca. neun Stunden beschlossen.
Aktuelle Regelungen im Freistaat Sachsen

Aktuelle Regelungen: Lockdown bis 7. Februar verlängert

Wegen anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung am 8. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns beschlossen. Die Kontaktbeschränkungen wurden verschärft: In Sachsen darf ein Haushalt nur noch eine weitere Person treffen. Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung tritt am 11. Januar 2021 in Kraft und gilt bis einschließlich 7. Februar 2021.

Neu ab 11. Januar 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das sächsische Kabinett am 8. Januar 2021 eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vom 5. Januar 2021 wurden dabei berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen die Infektionszahlen senken und die Dynamik der Corona-Pandemie eindämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021.

Was wurde neu geregelt?

Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen: Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit Öffentlichen Verkehrsmitteln wahrzunehmen und die Auslastung von Bussen und Bahnen auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Erlaubt sind Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige.

Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft.

Schulen, Internate und Kindertagesstätten weiter geschlossen

Die neue Corona-Schutz-Verordnung sieht auch vor, dass Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bis einschließlich 7. Februar 2021 weiter geschlossen bleiben. Einzig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) können die Schulen ab dem 18. Januar 2021 wieder besuchen. Der Unterricht wird aus Infektionsschutzgründen in geteilten Klassen stattfinden. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Förderschule (Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.

Stadt Kamenz - Stadtverwaltung

News für Kamenz:

Einschränkung des Publikumsverkehrs der Stadtverwaltung gelten weiter

Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist - entsprechend der empfohlenen Kontaktbeschränkungen der Staatsregierung - die Stadtverwaltung/Kernverwaltung (Rathaus sowie die Zweigstelle in der Pfortenstraße 6) für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Der Betrieb der Stadtverwaltung Kamenz läuft aber im Rahmen des Möglichen regulär weiter.

Persönliche Kontakte/Termine mit Mitarbeitern der Verwaltung sollen nur dann erfolgen, wenn diese zur Lösung eines dringenden Problems unerlässlich sind. Dabei soll zuerst die Möglichkeit, Fragestellungen telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu klären, genutzt werden bzw. soll auf den zuvor genannten Kanälen die Stadtverwaltung für eine Terminabsprache kontaktiert werden. Erst nach solch einer Voranmeldung wird vom zuständigen Mitarbeiter verantwortungsvoll und unter entsprechender Abwägung entschieden, ob die Angelegenheit so dringlich und unabwendbar ist, dass eine persönliche Kontaktaufnahme unabdingbar ist. Der persönliche Kontakt findet dann unter Einhaltung der in den Verwaltungsgebäuden bestehenden Hygieneregelungen statt. Dafür stehen ihnen die Mitarbeiter unmittelbar zur Verfügung. Die einzelnen Zuständigkeiten – „Wer macht was“ – finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kamenz: https://www.kamenz.de/aemteruebersicht.html.

Kontaktaufnahme bitte unter:

Tel.: (03578) 379-0

Fax.: (03578) 379-296

E-Mail: stadtverwaltung@kamenz.de

 

Kamenz-Information – bis auf weiteres geschlossen.

Anfragen bitte telefonisch unter 03578/379-205 oder per E-Mail an kamenzinformation@kamenz.de.

Sakralmuseum und Lessing-Museum - bis auf weiteres geschlossen.

Darüber hinaus kann man sich an den Referenten des Oberbürgermeisters, Herrn Käppler (Tel: 03578-379102) und die Dezernentin für Service und Finanzen, Fr. Dr. Koch (Tel: 03578-379120) gewandt werden, die gegebenenfalls zum zuständigen Mitarbeiter weitervermitteln.

04.12.2020: Hilfsangebote in der Stadt Kamenz

Ev.-Luth. Kirchgemeinde in Kamenz

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe brauchen! Melden Sie Sich ebenfalls bei uns, wenn Sie Hilfe anbieten können. Wir bringen Sie zueinander! Wir koordinieren die Hilfe!

Telefon: 03578 301020

E-Mail: info@kirchgemeinde-kamenz.de

Haus der Begegnung in Kamenz in Zusammenarbeit mit der Partei "Die Linke"

Das Haus der Begegnung vermittelt Freiwillige, die für ältere Menschen oder diejenigen, die nicht selbst einkaufen können/sollen in den Laden oder zur Apotheke gehen. Dafür bittet das Haus der Begegnung alle Mitbürger um Unterstützung.

Sollten Sie selber Hilfe brauchen oder Bekannte, Verwandte oder Nachbarn haben, die auf derartige Hilfe angewiesen sind, so können Sie das Haus der Begegnung unter der Rufnummer 0174 2197941 kontaktieren.

Oder Sie wollen Ihren Mitmenschen helfen und wissen nur nicht wo. Dann melden Sie sich ebenfalls unter 0174 2197941und hinterlassen eine Rückrufnummer, damit wir Sie als "Helfer in der Not" aufnehmen können.

Team Sachsen – Mach auch Du mit!

Das Team Sachsen ist eine Initiative der sächsischen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst in Kooperation mit dem Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Hier kann man sich unter der Facebookseite https://www.facebook.com/teamsachsen Hilfevanfordern oder sich als Helfer anbieten.

01.12.2020: Einschränkung des Publikumsverkehrs der Stadtverwaltung ab 1.12.2020

Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation ist - entsprechend der empfohlenen Kontaktbeschränkungen der Staatsregierung - die Stadtverwaltung/Kernverwaltung (Rathaus sowie die Zweigstelle in der Pfortenstraße 6) für den öffentlichen Publikumsverkehr geschlossen. Der Betrieb der Stadtverwaltung Kamenz läuft aber im Rahmen des Möglichen regulär weiter.

Persönliche Kontakte/Termine mit Mitarbeitern der Verwaltung sollen nur dann erfolgen, wenn diese zur Lösung eines dringenden Problems unerlässlich sind. Dabei soll zuerst die Möglichkeit, Fragestellungen telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu klären, genutzt werden bzw. soll auf den zuvor genannten Kanälen die Stadtverwaltung für eine Terminabsprache kontaktiert werden. Erst nach solch einer Voranmeldung wird vom zuständigen Mitarbeiter verantwortungsvoll und unter entsprechender Abwägung entschieden, ob die Angelegenheit so dringlich und unabwendbar ist, dass eine persönliche Kontaktaufnahme unabdingbar ist. Der persönliche Kontakt findet dann unter Einhaltung der in den Verwaltungsgebäuden bestehenden Hygieneregelungen statt. Dafür stehen ihnen die Mitarbeiter unmittelbar zur Verfügung. Die einzelnen Zuständigkeiten – „Wer macht was“ – finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kamenz: https://www.kamenz.de/aemteruebersicht.html.

Darüber hinaus kann man sich an den Referenten des Oberbürgermeisters, Herrn Käppler (Tel: 03578-379102) und die Dezernentin für Service und Finanzen, Fr. Dr. Koch (Tel: 03578-379120) gewandt werden, die gegebenenfalls zum zuständigen Mitarbeiter weitervermitteln.

10.11.2020 - Kamenz-Information

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bleibt die Kamenz-Information vorerst für den Zeitraum November an den Wochenenden (inkl. Buß- und Bettag) geschlossen. Von Montag bis Freitag sind die gewohnten Öffnungszeiten –  10:00 bis 18:00 – unverändert.

09.11.2020 - Gaststättenwesen in Kamenz

Die Stadtverwaltung möchte gern das Gaststättenwesen in Kamenz unterstützen, das neben anderen Bereichen, wie z.B. der Kultur, zurzeit sehr stark von den Corona-Beschränkungen betroffen ist. Wir würden dazu, so gewünscht, entsprechende Informationen für einen Abhol- und Lieferservice auf der Website der Stadt Kamenz sowie den Hinweis darauf im Kamenzer Amtsblatt veröffentlichen. Dazu bitte unter der E-Mail-Adresse stadtverwaltung@kamenz.de der Stadtverwaltung mindestens folgende Angaben zukommen lassen:

  • Bezeichnung der Gaststätte
  • Straße
  • Kontaktdaten (z.B. Telefon, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse)
  • Zeiten des Abhol- oder auch Lieferservices
  • Hinweis, wo Einsicht in eine gültige Speisekarte genommen werden kann

Selbstverständlich müssen die derzeit gültigen Corona-Bestimmungen beim Angebot eines Abhol- und Lieferservices eingehalten werden.

09.11.2020 - Bestattungswesen in Kamenz

Auch unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln bei jeder Trauerfeier durch das jeweilige Bestattungsunternehmen als Veranstalter einer Trauerfeier sind diese berechtigt, die Kontaktdaten der an der Trauerfeier teilnehmenden Personen zur Nachverfolgung von Infektionen zu erheben.

Zu diesem Zweck sind folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten:

  • Name,
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
  • Postleitzahl,
  • Zeitraum/Uhrzeit

Diese erfassten Kontaktdaten sind, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats nach Ende der jeweiligen Trauerfeier durch die jeweiligen Bestattungsunternehmen für die zuständigen Behörden vorzuhalten. Auf Anforderung sind sie an diese zu übermitteln. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig, soweit sich aus bundesrechtlichen Vorschriften nichts anderes ergibt. Die Daten sind unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten.

Die jeweiligen Friedhofsverwaltung trägt dafür Sorge, dass die o.g. Information von jedem Bestattungsunternehmen bei Trauerfeiern Berücksichtigung findet. Dies schließt demzufolge auch Bestattungsunternehmen mit Firmensitz bzw. Filialen außerhalb der Stadt Kamenz ein.

09.11.202020 - Verhaltensmaßnahmen für den Kommunalen Friedhof Zschornau-Schiedel

Verhaltensmaßnahmen für alle Besucher, einschließlich Teilnehmern an Trauerfeiern und Beisetzungen, auf dem gesamten Friedhofsgelände und in der Friedhofskapelle

  1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist grundsätzlich einzuhalten.
  2. Das Friedhofsgelände, einschließlich der Friedhofskapelle darf nur betreten werden von Personen, die keine Symptome haben, die auf den Coronavirus hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
  3. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird Besuchern des Friedhofsgeländes empfohlen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  4. Teilnehmer an einer Trauerfeier/ Beisetzung sind verpflichtet einen Mund-Nasenbedeckung auf dem Friedhofsgelände und in der Friedhofskapelle zu tragen.
  5. Vom Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung glaubhaft durch ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertenausweis befreit sind.
  6. Die Nutzung der Friedhofskapelle ist unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern auf eine Anzahl von 20 Personen begrenzt.
  7. Teilnehmer an einer Trauerfeier/ Beisetzung sollten grundsätzlich auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme, wie beispielsweise Umarmungen und Händeschütteln verzichten.
  8. Alle Besucher, einschließlich Teilnehmer an einer Trauerfeier/ Beisetzung sollten sich nach dem Besuch des kommunalen Friedhofes gründlich Gesicht und Hände waschen. Für die Hände gilt: mindestens 20 Sekunden mit Seife und Wasser reinigen. Die Hände sind aus dem Gesicht fernzuhalten.
  9. Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlen- en diese Verhaltensmaßnahmen auch einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind.

Grundlage: aktuelle Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-COV-2 und COVID-19 in Verbindung mit der Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes.

03.11.2020 - Einschränkungen im Betrieb der Kamenzer Kultureinrichtungen im November

Für den Betrieb der Kultureinrichtungen der Lessingstadt Kamenz ergeben sich aus der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 30. Oktober 2020 folgende Regelungen bzw. Einschränkungen:

  1. Das Lessing-Museum Kamenz bleibt für den Besucherverkehr im Monat November geschlossen. Bestellungen aus dem Museumsshop oder inhaltliche Anfragen sind schriftlich, telefonisch oder per Mail möglich.
  2. Die Kamenz Information bleibt während der gewohnten Zeiten geöffnet. (geändert am 10.11.2020) Die Kamenz-Information ist vorerst für den Zeitraum November an den Wochenenden (inkl. Buß- und Bettag) geschlossen. Von Montag bis Freitag sind die gewohnten Öffnungszeiten –  10:00 bis 18:00 – unverändert. Der Besuch der Ausstellung des Sakralmuseums sowie der Galerie im Sakralmuseum ist im November jedoch nicht möglich.
  3. Die Stadtbibliothek „G. E. Lessing“ bietet ihren Ausleihservice weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten an. Es erfolgt eine Erfassung der Kontaktdaten.
  4. Das Stadttheater Kamenz bleibt im November einschließlich der Vereinsräume geschlossen. Es werden keinerlei Angebote des Hauses oder im Rahmen der Vereinsnutzung stattfinden. Informationen zu den für November geplanten Veranstaltungen im Stadttheater werden gesondert bekannt gegeben. Bitte beachten Sie dafür die Website www.stadttheater-kamenz.de!
  5. Das Kamenzer Stadtarchiv kann weiterhin zu den gewohnten Öffnungszeiten genutzt werden, allerdings nur nach vorheriger Anmeldung.

 

28.10.2020 - Infos der Stadtverwaltung zu Abläufen unter Corona-Bedingungen

Aufgrund der aktuellen Infektionszahlen im Landkreis Bautzen und der in diesem Zusammenhang zurzeit geltenden Bestimmungen mussten durch die Stadtverwaltung als Vorsicht verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die der Eindämmung der Infektionszahlen bzw. -möglichkeiten dienen.

Maskenpflicht auf dem Kamenzer Wochenmarkt

Ab diesem Donnerstag gilt auf dem Kamenzer Wochenmarkt eine allgemeine Maskenpflicht. Nach der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung muss an allen Orten, an denen Menschen im öffentlichen Raum dichter oder länger zusammenkommen, eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Da eine räumliche Entzerrung auf dem Markt nicht ohne Weiteres zu bewerkstelligen ist, aber die Gewerbetreibenden mit ihren Ständen auf dem Markt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen bzw. die Angebote für die Marktnutzer erhalten werden sollen, musste zu dieser Maßnahme gegriffen werden. Das Tragen der Mund-Nasebedeckung wird durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung kontrolliert.

Persönliche Termine im Meldewesen und Standesamt bitte vorher abstimmen

Für die Inanspruchnahme der Verwaltungsangebote und -leistungen des Einwohnermeldeamtes und des Standesamtes wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (auch per Mail, Brief oder Fax möglich) gebeten. Diese Regelung macht sich aufgrund der beengten räumlichen Gegebenheiten, besonders im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes erforderlich, um größere und über längeren Zeitraum andauernde Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. D.h. nicht, dass das Rathaus jetzt geschlossen ist. Dringende Angelegenheiten werden selbstverständlich auch ohne Voranmeldung erledigt, aber es sollte zurzeit wieder der Anmeldevariante der Vorzug gegeben werden.

Maskenpflicht in städtischen Verwaltungsgebäuden

Ab sofort wird für Besucher der Verwaltung das Tragen einer Mund-Nasebedeckung angeordnet. Damit sind alle Besucher des Rathauses verpflichtet, beim Betreten der entsprechenden Verwaltungsgebäude ein Mund-Nasebedeckung zu tragen. Für besondere Fälle sei aus der Corona-Schutzverordnung des Freistaates zitiert: „Eltern und Sorgeberechtigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen diese Empfehlungen einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund-Nasenbedeckung zu verzichten.“

Datennachverfolgung bei Besuch von städtischen Verwaltungsgebäuden

Im jeweiligen Besuchsbereich, also dort, wo die Verwaltungsangelegenheit abgewickelt wird, und nicht gleich am Eingang des jeweiligen Verwaltungsgebäudes sind die Besucher gebeten bzw. verpflichtet, ihre personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung von Infektionen in entsprechende Formulare einzutragen. Bei Bedarf werden sie durch Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht. Zu diesem Zweck sind folgende personenbezogene Daten aufzuführen: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher sowie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten werden, geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte, erhoben und für die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs aufbewahrt. Auf Anforderung sind sie an die zuständige Behörde zu übermitteln; eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist selbstverständlich unzulässig. Die Daten sind unverzüglich nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten.

Die Stadtverwaltung Kamenz bittet alle von den o.g. Maßnahmen und Abläufen Betroffenen um Verständnis.

Corona-Info-Seite auf der städtischen Website wieder geschaltet

Aufgrund der gegenwärtigen Situation hat sich die Stadtverwaltung entschlossen, wieder eine Extra-Website (https://www.kamenz.de/ausfuehrliche-nachricht/kamenzer-corona-informationen.html) aufzumachen. Hier können zeitnah und aktuell relevante Informationen für die Stadt Kamenz eingesehen werden. Selbstverständlich wird auch über das Kamenzer Amtsblatt informiert.

 

26.10.2020 - SWG mbH Kamenz informiert zum jetzigen Publikumsverkehr

Aufgrund der Coronavirus-Epidemie und zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiter bitten wir Sie, von persönlichen Besuchen abzusehen. Unsere Geschäftsstelle An den Stadtwerken 2 bleibt bis auf weiteres für unsere Kunden geschlossen. Trotzdem sind wir selbstverständlich weiterhin für Sie da.

Bitte klären Sie Ihr Anliegen jedoch vorab mit Ihrem Kundenbetreuer telefonisch oder per E-Mail. Dieser wird mit Ihnen besprechen, ob ein persönlicher Termin notwendig ist oder die Angelegenheit auf anderem Wege erledigt werden kann.

Sie erreichen uns wie folgt:

  • Bei Havarien, Störungsmeldungen und Reparaturen: service@swg-kamenz.de; Tel. 03578 377 522
  • Bei Interesse an einer neuen Mietwohnung: vermietung@swg-kamenz.de; Tel. 03578 377 577
  • Für alle anderen Anliegen: info@swg-kamenz.de; Tel. 03578 377 500
  • Bareinzahlungen sind nach vorheriger telefonischer Anmeldung möglich: Tel. 03578 377 530

Wir danken für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihre Städtische Wohnungsgesellschaft m.b.H. Kamenz

Wulf-Dietrich Schomber/Geschäftsführer

 

26.10.2020 - ewag kamenz informiert zum jetzigen Publikumsverkehr

Zur Vermeidung von kritischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Versorgungssicherheit in den Versorgungsnetzen der ewag kamenz und zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiter hat die ewag kamenz entschieden, dass ab dem 26.10.2020 bis auf Widerruf der Betriebssitz der ewag kamenz für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt.

Die ewag kamenz ist selbstverständlich weiterhin für Sie da und erreichbar. Bitte wenden Sie sich jedoch telefonisch oder per E-Mail mit Ihrem Anliegen an uns. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nahezu alle Anliegen auf diesem Weg mit Ihnen klären oder stimmen mit Ihnen einen geeigneten Verfahrensweg ab.

Sie erreichen die ewag kamenz bei

  • Havarien oder Störungsmeldungen 03578/ 377 377
  • Kundenanliegen 03578 / 377 200
  • und insbesondere per E-Mail an: post@ewagkamenz.de

Die ewag kamenz sichert mit hoher Qualität die Ver- und Entsorgung weiter ab und unterstützt dabei alle Vorkehrungen zur Eindämmung der derzeitigen Corona-Pandemie in Deutschland. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Ihre ewag kamenz

Gaststätten/Imbisse mit Abholung und/oder Lieferservice für Speisen und Getränke
Corona-Lagebericht der Gemeinden in den Landkreisen Sachsen - Landkreis Bautzen
Landkreis Bautzen
Freistaat Sachsen
Bundesregierung
Robert Koch-Institut - RKI

Zurück