Vorschläge zur Kamenzer OB-Wahl zugelassen

In der gestrigen öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses wurden die eingereichten Wahlvorschläge zur Oberbürgermeisterwahl am 28. September 2025 behandelt. Auf der Grundlage des Berichts der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und der Vorprüfung erfolgte die Entscheidung. Dabei wurde den Einzelbewerbern und den Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Zuvor waren die anwesenden Beisitzer und Beisitzerinnen verpflichtet worden. Zum Schluss der Sitzung wurde über die Zulassung der Wahlvorschläge und ihrer Reihenfolge entschieden.

Beide eingereichten Wahlvorschläge wurden zugelassen, so dass es zwei Kandidaten für die Wahl um das Amt des Kamenzer Oberbürgermeisters geben wird: Herr Stefan Seibt und Herr Michael Preuß.

Nach Bekanntgabe der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses in seiner Sitzung können Bewerber und Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlags oder der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses binnen drei Tagen nach der Bekanntgabe Beschwerde einlegen.

Die Wahl findet – wie schon ausgeführt – am Sonntag, dem 28. September 2025 statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, könnte - aber nur sehr theoretisch - ein zweiter Wahlgang stattfinden. Dieser ist für Sonntag, den 26. Oktober 2025 vorgesehen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die amtliche Bekanntmachung der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses zur Oberbürgermeisterwahl wird im Kamenzer Amtsblatt 32/2025 (Erscheinungsdatum 9. August 2025) erfolgen.

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