Zu Fragen der Kinderbetreuung in Kamenz

Vorausgeschickt sei, dass es sich um eine sehr komplexe und komplizierte Materie handelt, bei der viele Faktoren eine Rolle spielen. Fragen, wie "Wenn die Gebühren durch die Personalkosten steigen, warum werden denn dann die Stunden der Betreuer gekürzt?“, "Warum werden die Stunden der Betreuer gekürzt?", "Welche Kostenteile fließen in die Kostenberechnung der Betreuung ein?" oder "Wie hoch ist der Kostenanteil bei den Elternbeiträgen und wie der anderen Beiträger (Freistaat und Kommune)?" sind berechtigt und müssen (und können) beantwortet werden.

Wie sieht es also in Kamenz aus?

Aufgrund der weiter unten ausgeführten Gründe, gibt es keine volle oder gekürzte Stundenzahl, sondern die nach Kitagesetz mindestens vorzuhaltende Stundenzahl um den Betreuungsschlüssel abzudecken. Die Personalkosten des pädagogischen Personals betragen im Jahr 2022 rund 7,2 Mio. € (Vgl. Jahr 2019: 6,24 Mio. €) und machen an den Gesamtkosten rund 80 Prozent aus. Aufgrund dieser Tatsache wirken sich Änderungen im TVÖD auch entsprechend stark auf die Elternbeiträge aus (u.a. Tarifentgeltsteigerungen, zusätzliche Vor- und Nachbereitungsstunden, Änderungen im Betreuungsschlüssel). Trotz einzelner Erhöhungen des Landeszuschusses, um hier die Auswirkungen der Kostensteigerungen bei Eltern und Kommunen abzufedern, liegt der Kommunalanteil an den Elternbeiträgen bei rund 45 Prozent, der des Landes bei ca. 35 Prozent und der der Eltern bei rund 20 Prozent.  

Das Sächsische Kitagesetz legt fest, wie viele Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort von einer voll beschäftigten Fachkraft betreut werden. An vier Stichtagen im Jahr und bei Bedarf auch dazwischen werden die aktuellen Belegungszahlen ausgewertet und die Stunden entsprechend angepasst – dies kann eine Erhöhung aber auch eine Absenkung der Stunden bedeuten. In der Regel ist es so, dass zu Beginn des Kitajahres die Belegung sinkt, da z.B. die Kindergartenkinder in den Hort mit weniger Betreuungsstunden wechseln. Danach werden anhand der Belegungszahlen die benötigten Stunden berechnet und auf die beschäftigten Kollegen je Einrichtung verteilt. Alle Erzieher der Stadt Kamenz haben einen Arbeitszeitrahmenvertrag, welcher bei Einstellung gemeinsam festgelegt wird, je nach Wunsch sind mehr oder weniger Stunden möglich – der überwiegende Teil der Beschäftigten befindet sich im Rahmen zwischen 30 und 37 Stunden. Innerhalb dieses Rahmens können die Stunden unterjährig schwanken und damit natürlich auch der Verdienst. Das ist den Kollegen bekannt.  

Für die Eltern hat dies keine Konsequenzen, da die Kinder innerhalb des gesetzlichen Schlüssels qualitativ hochwertig betreut werden – lediglich auf die Beiträge hat dies Auswirkungen, da durch die Absenkung oder Erhöhung der Personalstunden entsprechend dem Bedarf die Gelder effizient verwendet werden.  

Für die Ermittlung der Elternbeiträge werden die Personal- und Sachkosten des vorletzten Jahres zugrunde gelegt (für die Beiträge ab 2024 dann auf Basis der Kosten 2022, wie diese bei der Stadt Kamenz und den freien Trägern angefallen sind). Diese ermitteln sich aus den Aufwendungen für das Personal und für die Sachkosten zum sonstigen Betrieb der Kita. Hierbei liegt der Anteil der Personalkosten bei 80 Prozent. Gemessen an den vergangenen Tarifrunden sind in den vergangenen Jahren die Personalkosten gestiegen und werden auch bei der Ermittlung der Elternbeiträge für die Jahre 2025/2026 Auswirkungen haben.

Als Basisgröße für die Ermittlung wird ein 9-Stunden Kitaplatz, 1. Kind herangezogen. Von diesem ausgehend werden dann die Sätze für mehr oder weniger Stunden Betreuung, die geringeren Sätze für Alleinerziehende oder Geschwisterkinder ermittelt. Wie weiter oben ausgeführt, hängen die auf die Mitarbeiter zu verteilenden Betreuungsstunden vom gesetzlich vorgeschriebenen Schlüssel und der gebuchten Stundenzahl der Betreuungsverträge ab. Die Eltern haben die vertragliche Möglichkeit ihre gewünschte Stundenzahl flexibel anzupassen – eine Änderung ist bis Mitte des Vormonats mitzuteilen. Wir haben dieses Wahlrecht der Eltern explizit im Interesse der Familien eingeführt. Damit unterliegen die zu verteilenden Betreuungsstunden im Jahresverlauf Schwankungen, d.h. sie werden lt. Betreuungsschlüssel angepasst. Nun ist es allerdings so, dass am Vormittag die meisten Kinder anwesend sind, sodass es dort auch in der Regel die volle Besetzung der Einrichtung bedarf. Dabei sind Kinder mit 4,5; 6; 7,5; 9 oder mehr Stunden gleichzeitig in der Einrichtung. Ab dem Mittagessen werden die ersten Kinder abgeholt und die Anzahl der gleichzeitig zu betreuenden Kinder nimmt ab.  Trotzdem benötigt damit der Träger für die Zeiten mit der „Spitzenlast“ ausreichend Personal zur Abdeckung des Betreuungsschlüssels (ausreichend einzelne Erzieher).

Dies gilt auch für im Jahr stattfindende Übergänge von Kindern aus den personalintensiven Krippen in den Kitabereich bzw. auch in den Hort. Angemerkt sei auch noch, dass die Erzieherinnen und Erzieher Arbeitsverträge haben, in denen ein Arbeitszeitkorridor vereinbart ist, um auf wechselnde Anforderungssituationen reagieren zu können. Die Zusammensetzung der Betreuungsstunden im Jahr 2023 wirkt sich dann wiederum auf die Summe der Personalkosten des Jahres 2023 aus, was wiederum Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge für das Jahr 2025 bildet (im Jahr 2024 werden die Betriebskosten 2023 ermittelt und als Grundlage für die Ermittlung der Elternbeiträge 2025 zusammengetragen). Daher wirken gewisse Verschiebungen in der Zusammensetzung und Höhe der Personal- und Sachkosten mit Verzögerung bei den Elternbeiträgen nach, sodass die erhöhten Aufwendungen in den jeweiligen Jahren durch die Kommune getragen werden (Landeszuschuss ist Festbetrag, Elternbeiträge sind festgeschrieben für ein Kalenderjahr).  

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