EFRE-Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“

Allgemeine Infos

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist ein wichtiges Förderinstrument der europäischen Kohäsionspolitik, einem der zentralen Politikbereiche der EU. Ziel ist es, regionale Unterschiede in der Europäischen Union auszugleichen und damit die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern. Durch seine Vielfalt bietet der EFRE die Möglichkeit, auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Regionen und Gebiete einzugehen.

Mit Hilfe der EFRE-Förderung können so im Freistaat Sachsen eine Vielzahl von Projekten in den unterschiedlichen Bereichen des täglichen Lebens unterstützt werden. Hierfür stehen im Förderzeitraum 2021-2027 rund 1,95 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung:

Mit dem EFRE-Programm »Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung« liegt die fachliche Zuständigkeit für den Förderbereich „Stadtentwicklung“ beim Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL). Das Programm unterstützt sächsische Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dabei, investive und nicht-investive Vorhaben zur Stadtentwicklung durchzuführen und ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Gefördert werden investive und nichtinvestive Einzelmaßnahmen in einem vor der Antragsstellung abgegrenzten Fördergebiet auf der Grundlage eines gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK).

Zuschüsse aus dem Programm »Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung« unterstützen Kommunen bei der:

  • Unterstützung für aktiven Klimaschutz
  • Verbesserung der Stadtökologie
  • Verbesserung der wirtschaftlichen Attraktivität
  • Inklusion durch Abbau von sozialen, kulturellen und städtebaulichen Hemmnissen
  • Verbesserung der Lebenssituation und -qualität

Eine Besonderheit stellt im Freistaat zudem die enge Verzahnung mit dem ESF Plus-Programm »Nachhaltige soziale Stadtentwicklung« dar.

https://www.kamenz.de/esf-foerderung.html

© SMIL

Aktuelles

Handlungsfelder

Verringerung des CO₂-Ausstoßes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlich genutzten oder zur öffentlichen Infrastruktur gehörenden Gebäude unabhängig von der Rechtsträgerschaft (gebäudebezogene Sanierungsmaßnahmen). Hierzu können auch Vorhaben gehören, die die Nutzung intelligenter Hausanschlussstationen, leitungsgebundener Wärmeversorgungsstrukturen oder mobiler Wärmespeicher zur Grundlage haben
  • Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen zur Wärmeversorgung, die die Verwendung und Speicherung erneuerbarer Energien für die Beheizung und Kühlung von Gebäuden ermöglichen
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die bestehende Netze erweitern oder einen integrierten, innovativen oder übertragbaren Ansatz verfolgen, indem sie Technik geeignet kombinieren und leitungsgebundene, zukunftsfähige Energieversorgungsstrukturen, zum Beispiel mithilfe von Nahwärmenetzen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder energieeffizienten Klima- und Kälteanlagen, aufbauen
  • Maßnahmen zur Minderung verkehrsbedingter CO₂-Emissionen; vorrangig sind hierbei innovative und ganzheitliche Maßnahmen des quartiersbezogenen Verkehrs- und Mobilitätsmanagements, die breite Einsatzmöglichkeiten für umweltfreundliche und integrierte Verkehrsformen und -mittel bieten
Verbesserung der Stadtökologie
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung, die den Überhitzungstendenzen entgegenwirken und der Beseitigung von Wärmeinseln dienen; hierzu zählen insbesondere die Schaffung grüner und blauer Infrastrukturen wie die Herstellung von Grünflächen, Grünzügen und Gründächern, begrünten Hinterhöfen und Verkehrsflächen, Fassadenbegrünungen sowie Herstellung und Gestaltung von Wasserläufen und -flächen
  • Maßnahmen zur Sanierung und Nutzbarmachung brachliegender Flächen zur Herstellung grüner und blauer Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, zum Beispiel die naturnahe Umgestaltung bestehender Grünflächen oder die Renaturierung von Gewässern
  • Maßnahmen zur Sanierung von öffentlich zugänglichen oder zur öffentlichen Infrastruktur gehörenden Gebäuden unter Verwendung von innovativen und umweltfreundlichen Baustoffen
wirtschaftliche und soziale Belebung

wirtschaftliche und soziale Belebung

  • Maßnahmen zur Überwindung demografischer und sozialer Defizite und zur Förderung der Inklusion; hierzu zählen insbesondere städtebauliche Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, die das Wohnumfeld und die vorhandene öffentliche Infrastruktur bedarfsorientiert modernisieren, aufwerten und an die spezifischen Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen sowie verschiedener Altersstrukturen, sozialer Lagen und Herkunft anpassen. Hierzu können auch Maßnahmen zur Reduzierung umweltbedingter Gesundheitsrisiken gehören
  • Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft und des Geschäftsumfelds; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsperspektiven sowie der wirtschaftlichen Entwicklung, indem insbesondere lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei der Neuansiedlung im Quartier sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden (kommunaler KU-Fonds)
  • Maßnahmen für Nutzungsmischungen in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Sanierung und Wiedernutzbarmachung brachliegender Gebäude die der öffentlichen Infrastruktur dienen
  • In Ausnahmefällen die Errichtung von Gebäuden, wenn damit brachliegende Flächen nutzbar gemacht werden und ein städtebaulich gebotener Lückenschluss innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete erfolgt oder sie zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur erforderlich sind, insbesondere, wenn es sich um innovative Modell- oder Pilotprojekte handelt
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums. Hierzu gehören die baukulturelle Aufwertung öffentlicher Plätze und die bessere Erschließung von Grün- und Parkanlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner
  • Maßnahmen zur Einrichtung öffentlich zugänglicher digitaler Angebote
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des öffentlichen Raums auch im Sinne der präventiven Stadtentwicklung
  • Maßnahmen zur Verbesserung des kulturellen Angebots und Maßnahmen zur Bereitstellung eines nachhaltigen touristischen Angebots
  • Vorhaben zum interkommunalen und grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch und zu einer informellen Zusammenarbeit bei der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, soweit sie auch der Entwicklung der geförderten städtischen Quartiere dienen, sowie Initiativen im Rahmen intelligenter und innovativer Stadtprojekte, insbesondere in Zusammenarbeit mit Hochschulen
  • Nichtinvestive begleitende Vorhaben zur Programmdurchführung; hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Programmbegleitung, Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts (GIHK) oder auch City- und Gewerbeflächenmanagement

Fördergebiet

Gebietsabgrenzung EFRE 2021 bis 2027

Das EFRE-Gebiet umfasst die Wohnquartiere aus der DDR-Zeit in Kamenz Ost und weite Bereiche der Stadterweiterungsgebiete der Gründerzeit (bis 1918).

Projekte

Verringerung des CO₂-Ausstoßes

energetische Optimierung Kita "Sonnenschein":

Träger: Stadt Kamenz

Durchführung: in Prüfung

In der Integrativen Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Kamenz-Ost besteht erheblicher Handlungsbedarf: Zum einen erfordern zusätzliche Bedarfe, insbesondere auch im integrativen Bereich, eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten und zum anderen entspricht das Gebäude (1989 errichtet und 2002/ 2007 teilsaniert) aufgrund seines energetischen Standards nicht mehr den gesamtgesellschaftlichen und kommunalen Zielsetzungen des Klimaschutzes. Insofern ist in den nächsten Jahren die bedarfsgerechte Erweiterung und Qualifizierung des Kinderbetreuungsangebotes (barrierefreier Umbau, zusätzliche Kita-Plätze für das Thema Inklusion, Gestaltung Außenanlagen) sowie die energetische Optimierung des Bestandsgebäudes eine zwingende Notwendigkeit.

Effizienzoptimierung Wärmeversorgung Kamenz-Ost (Modernisierung Hausanschlussstationen):

Träger: ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz

Durchführung: 06/2026 bis 06/2027

Die Hausanschlussstation dient innerhalb von Fernwärmenetzen der effizienten Übergabe von Wärme an den Endkunden. Durch Verteiler und Pumpengruppen sowie einer integrierten Leit- und Regelungstechnik, wird Sie zu einer vollständigen Heizzentrale innerhalb eines Gebäudes. Durch die vorgesehene Modernisierung der Hausanschlussstationen im Stadtteil Kamenz-Ost wird das bestehende Fernwärmenetz zu einem effizienten und nachhaltigen Fernwärmeversorgungssystem komplettiert.

Durch die Modernisierung der Hausanschlussstationen wird die Effizienz des Fernwärmeversorgungs-systems insgesamt gesteigert, woraus Energie- und CO2-Einsparungen resultieren. Von der Effizienz-steigerung profitieren Abnehmer und Fernwärmenetzbetreiber gleichermaßen. Dies ist gerade in Kamenz-Ost aufgrund der Bündelung der sozialen Problemlagen von besonderer Bedeutung. Der Anteil der laufenden Verbrauchskosten an der Gesamtmiete nimmt kontinuierlich zu. Die mit dem Vorhaben verbundenen Einsparungspotenziale kommen damit den direkten Endverbrauchern in den betroffenen Gebäuden zugute, sondern, da ein hoher Anteil davon auch Transferleistungsempfänger ist, entlastet dies auch die öffentlichen Haushalte.

Nachverdichtung/ Erweiterung Quartiersversorgung Gründerzeitviertel:

Träger: ewag kamenz Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz

Durchführung: Ersatzmaßnahme

Die geplante Fortführung der Erweiterung des Kamenzer Fernwärmenetz Gründerzeitviertel, welche im Rahmen der letzte EFRE-Förderperiode begonnen wurde, ist weiterhin als Ersatzmaßnahme für den Förderzeitraum 2021 bis 2027 geplant. Konkrete Nachfragen von Grundstückseigentümern begründen gerade vor dem Hintergrund der gesetzlichen Neuregelungen zur Wärmeversorgung dieses Stadtentwicklungsvorhaben. Aufgrund der klaren Fokussierung des Kamenzer EFRE-Ansatzes auf die sozialen Aspekte der Quartiersentwicklung erfolgte jedoch die nachrangige Priorisierung des Vorhabens gegenüber den anderen EFRE-Projekte. Bei absehbarer Mittelverfügbarkeit bestehen hier jedoch auch vergleichsweise kurzfristige Möglichkeiten zur Beantragung und Realisierung der damit verbundenen baulichen Maßnahmen.

Verbesserung der Stadtökologie

"Grünes Stadtteilzentrum" Kamenz-Ost:

Träger: Stadt Kamenz

Durchführung: 03/2026 bis 07/2027

Das feststellbare Defizit an attraktiven Kommunikations- und Begegnungsräumen in Kamenz-Ost erfordert die Entwicklung qualitativ hochwertigen öffentlicher Grünräume. Aufgrund begrenzter verfügbarer Flächenpotenziale bietet sich hierfür insbesondere der Bereich zwischen der ehemaligen Kita Pfiffikus und der aktuell genutzten Kita Kunterbunt an. Es sollen multifunktionale Bereiche für soziale Interaktion und Integration geschaffen werden, die gleichzeitig eine nachhaltige Verbesserung der klimatischen und ökologischen Situation im Antragsgebiet erreicht. Als offener Raum mit hoher Aufenthaltsqualität unterstützt das „grüne Stadtteilzentrum“ die soziale Integration, da qualitative Freiräume nachgewiesenermaßen das nachbarschaftliche Gemeinschaftsgefühl stärken. Durch den Aufenthalt und die Kommunikation mit anderen Menschen kann die soziale Interaktion zwischen verschiedenen Altersgruppen und Kulturen auf niedrigschwellige Art und Weise gelingen und damit Prozesse gesellschaftlicher Integration unterstützen.

wirtschaftliche und soziale Belebung

Weiterentwicklung Areal Stadtbad/ Jahnsportplatz:

Träger: Landkreis Bautzen

Durchführung: 11/2024 bis 06/2027

Das Areal des ehemaligen Stadtbades und des Jahnsportplatzes zwischen Goethestraße und Oststraße ist eine der größten zusammenhängenden innerstädtischen Freiflächen. Aufgrund seiner Lage bietet der Bereich hervorragende Möglichkeiten der Entwicklung eines offenen multifunktionalen Freizeit- und Sportbereich am Schnittpunkt verschiedener Stadtteile zu entwickeln. Das Vorhaben bildet eines der Schlüsselprojekte der Kamenzer Stadtentwicklung und führt die Bemühungen der letzten Jahre (schrittweise Entwicklung Stadtbadareal/ u.a. StBauF, Etablierung Bildungscampus Henselstraße/ EFRE) konsequent fort.

Vorhaben zur Programmdurchführung:

Träger: Stadt Kamenz

Durchführung: 10/2024 bis 12/2027

In diesem EFRE-Projekt werden entsprechend der Förderrichtlinie die nichtinvestiven, mit der Programmdurchführung verbundenen Aufgaben subsummiert. Dazu sind in Kamenz externe Beauftragungen bzw. Ausgaben für:

  • Programmbegleitung (Durchführung der Gesamtmaßnahme einschl. Fördermittelmanagements),
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligungsprozesse,
  • die Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes (GIHK).

Ansprechpartner

Sachgebiet Stadtentwicklung und Bauen

Frau Bobke    

Tel. 03578 379 213

Fax 03578 379 298

friederike.bobke@stadt.kamenz.de

 

EFRE-Programmbegleitung

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH

Herr Neumann    

Tel. 0341 309 8322

nico.neumann@dsk-gmbh.de

 

Konzeptionelle Grundlagen

Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Beratung vom 08.02.2023 das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) für die EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 beschlossen. Ausgehend von diesem Beschluss hat die Stadtverwaltung zum 31.03.2023 den Aufnahmeantrag in das Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht.

 

 

Nach der Prüfung dieses Antrages ist die SAB und das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) zu der Einschätzung gekommen, dass der Stadt Kamenz eingeräumt wird, das Konzept bis Ende des Jahres 2023 zu überarbeiten. SAB und SMR wiesen insbesondere auf Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Fördergebietsabgrenzung (Größe) sowie der Maßnahmeplanung (Ausgewogenheit zwischen den Quartieren) hin.

Die vom Stadtrat am am 13.12.2023 beschlossene Anpassung des GIHK nimmt insbesondere die Hinweise zur Anpassung der Abgrenzung des EFRE-Programmgebietes auf und erläutert den spezifischen Handlungsansatz der Stadt Kamenz als Begründung der aktualisierten Maßnahmeplanung. Die grundsätzlichen Zielsetzungen und Handlungsfelder der Gebietsentwicklung sowie die inhaltlichen Maßnahmebeschreibungen bleiben gegenüber dem durch den Stadtrat beschlossenen GIHK EFRE 2021-2027 unverändert.

weiterführende Informationen

Förderrichtlinie (Stand November 2025) - EFRE nachhaltige Stadtentwicklung

Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) - https://www.bauen-wohnen.sachsen.de/efre-stadtentwicklung-4690.html

Sächsische Aufbaubank (SAB) - https://www.sab.sachsen.de/nachhaltige-integrierte-stadtentwicklung-nise