Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Große Kreisstadt Kamenz
Ansprechpartner
Frau Dr. Antje Koch - 03578 379 120
Frau Inka Edelmann - 03578 379 185
Informationen, Fragen und Antworten zur Eingliederung
Hier werden Fragen zur Eingliederung von Schönteichen beantwortet und aktuelle Informaionen gegeben.
Wichtiger Hinweis
Angebote zur Eintragung von firmenrelevanten Daten im Zuge der Gemeindeeingliederung von Schönteichen in ein Internetportal genau prüfen
Im Zuge der Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Stadt Kamenz waren für Gewerbetreibende auch Änderungen im Handelsregister vorzunehmen. Dabei möglicherweise anfallende Kosten werden, so das Amtsgericht Dresden, wo das Handelsregister geführt wird, ausschließlich durch die Landesjustizkasse Chemnitz eingefordert bzw. kann mit der Vorlage der öffentlichen Bekanntmachung zur Eingliederung (download unter www.stadt.kamenz.de – Eingliederung von Schönteichen) formlos der Antrag auf Kostenerlass gestellt werden.
In der Mitteilung über die Änderung im Handelsregister führt das Amtsgericht Folgendes aus: „Häufig werden kurz nach Veröffentlichung amtlich aussehende Rechnungen für Eintragungen in private Register/Verzeichnisse verschickt. Bei diesen Rechnungen handelt es sich nicht um Rechnungen für die Eintragungen in das öffentliche Handelsregister.“
Solche Schreiben oder Rechnungen sind jetzt aufgetaucht und es sind eben nicht Rechnungen der Landesjustizkasse Chemnitz, sondern anderer privater Anbieter für Register/Verzeichnisse. Diese Anbieter nehmen die öffentlich und kostenlos zugänglichen Datensätze (wie Adresse, HRB-Nummer etc.) und möchten diese gegen Zahlung erneut im Internet zur Verfügung stellen. Zwar wird die Website des Registers/Verzeichnisses im Text genannt, aber es ist nicht das offizielle Handelsregister.
Deshalb handelt es sich bei den Schreiben oder der Rechnungen – so amtlich sie auch anmuten – um keine amtliche kostenpflichtige Eintragung, sondern nur um ein Angebot zur weiteren Veröffentlichung firmenrelevanter Daten. Es besteht also keine Zahlungspflicht (z.B. „Zahlbar binnen 3 Werktage nach Erhalt“) und somit muss der Betrag nicht überwiesen werden.
Ob und wo ein Unternehmer die Daten seiner Firma noch weiter veröffentlicht, gegebenenfalls auch kostenpflichtig, entscheidet er natürlich allein.
Umsetzung der Straßennamenänderung im Zuge des Gemeindezusammenschlusses Kamenz-Schönteichen
Hiermit möchten wir allen Anwohnern und Grundstückseigentümern im ehemaligen Gemeindegebiet Schönteichen mitteilen, dass in der Zeit vom 11.03. bis 29.03.2019 durch Mitarbeiter der Kommunalen Dienste Kamenz GmbH die vom Gemeinderat beschlossenen neuen Straßennamen angebracht werden.
Folgende Reihenfolge der Umsetzung ist geplant:
Rohrbach, Schwosdorf, Brauna, Liebenau, Cunnersdorf, Schönbach, Hausdorf, Biehla
Sollten sich hier Änderungen ergeben, bitten wir jetzt schon um Verständnis.
Zusätzlich ändern sich in einigen Ortsteilen auch die Hausnummern. Diese müssen von den dafür zuständigen Hauseigentümern oder sonstigen Verpflichteten ebenfalls in diesem Zeitraum geändert und sichtbar angebracht werden. Deshalb möchten wir hier auf den § 18 der Polizeiverordnung der Stadt Kamenz noch einmal explizit hinweisen:
Auszug Polizeiverordnung:
„Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar und in arabischen Ziffern sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 Metern an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.“
Höpfner
Sachgebietsleiterin
Ordnung und Sicherheit
Grundbuchbereinigung im Zuge der Eingliederung der Gemeinde Schönteichen:
In den Einwohnerversammlungen wurde die Frage nach der Notwendigkeit der Änderung des Grundbuches bei Hauseigentümern gestellt, da sich mit der Eingliederung der Wohnort und ggf. die Straße bzw. Hausnummer ändert. Nach Rücksprache mit dem Grundbuchamt können wir Ihnen folgende Auskunft geben:
1. Gemeinde- bzw. Grundbuchbezirke:
Entsprechend §2 Grundbuchordnung (GBO) i.V.m. § 1 der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GVB) wird das Grundbuch nach Gemeindebezirken geführt. Die Gemeindebezirke bleiben auch nach der Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Stadt Kamenz gleich. So bilden die OT Brauna, Schwosdorf, Petershain, Rohrbach und Liebenau den Grundbuchbezirk Brauna, die OT Cunnersdorf, Biehla, Hausdorf, Schönbach je einen Grundbuchbezirk. Dies bleibt so bestehen.
2. Bereinigung Bestandsverzeichnis:
Im Bestandsverzeichnis des Grundbuches werden eingetragen:
- die laufende Nummer des Flurstückes sowie die bisherige Nummer (Spalte 1+2)
- die Bezeichnung des Flurstückes (Flurstücksnummer) mit Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer oder sonstige ortsübliche Bezeichnung) und Wirtschaftsart
Die Anpassung der Lagebezeichnung im Bestandsverzeichnis des Grundbuches wird durch die Vermessungsverwaltung dem Grundbuchamt mitgeteilt und vom Grundbuchamt von Amtswegen geändert.
3. Bereinigung Abteilung 1: Eigentümer
- In Spalte 2 der ersten Abteilung des Grundbuches erfolgt die Eintragung des Eigentümers (§ 9GBV). Für die Eintragung des Eigentümers ist keine Formvorschrift gegeben, das heißt, es ist keine Anschrift erforderlich. Falls eine Anschrift eingetragen ist und der Eigentümer wünscht diese zu ändern, was nicht zwingend notwendig ist, so sind vom Grundbuchamt Gebühren zu erheben.
4. Abteilung II und III
- Hier werden Rechte und Belastungen eingetragen. Auch hier ist lt. Gesetz keine Anschrift anzugeben.
Checkliste zur Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Große Kreisstadt Kamenz
Änderung Anschrift im Personalausweis/Reisepass
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Wann? => wenn sich nur der Wohnort ändert: ab 07.01.2019, |
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Wo? |
Rathaus Kamenz, Markt 1, Einwohnermeldeamt |
Öffnungszeiten: Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr sowie jeden 1. Sonnabend im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr Telefon: 03578 - 379 - 0 |
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Wie? |
- Änderung für jeden Ausweisbesitzer erforderlich („Aufkleber“ oder „Stempel“) - Änderung muss nicht persönlich erfolgen – es kann ein Beauftragter mit mehreren Personalausweisen die Änderungen vornehmen lassen (keine Vollmacht nötig). - Keine Gebühren
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Änderung der postalischen Anschrift
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Wann? |
- Ab 01.04.2019, dann erst Vergabe der einheitlichen Postleitzahl 01917 Kamenz - Bis dahin Verwendung der alten Anschrift, damit die Post die Bürger erreicht |
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Wie?
Was? |
- Bitte teilen Sie Ihre neue Anschrift selbst allen notwendigen Korrespondenzpartnern mit (nützliche Tipps unter: www.umziehen.de) - Infoschreiben der Dt. Post an alle Haushalte im März 2019 - Übergangsfrist: bis 31.10.2019 ist die bisherige Adresse bei der Dt. Post hinterlegt - Mögliche Korrespondenzpartner: Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Telefon, Internet, Finanzamt, Rentenkasse, Familienkasse, Kindergarten, Schule, Kirche, Arbeitsagentur, Stromversorger, Wasser- Abwasserversorger, Landratsamt – Müllabfuhr, Zeitungsabo, …etc.
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Änderung Ortseingangsschilder, Straßenschilder und Hausnummern
- Anfang Januar erfolgt die Änderung der Ortseingangsschilder - Die Straßenschilder der betroffenen Straßen werden voraussichtlich Ende März gewechselt. Dies erfolgt ortsteilweise. Die Stadt Kamenz wird im Mitteilungsblatt die Termine bekanntgeben - Bitte ändern Sie unmittelbar danach, wenn nötig, Ihre Hausnummer.
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Ummeldung Gewerbeamt
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- Anschriftenänderung erfolgt durch Stadtverwaltung Kamenz von Amtswegen automatisch - keine Gebühren |
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Ummeldung Handelsregister / Vereins- und Genossenschaftsregister |
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- Ummeldung bitte selbständig vornehmen - Mit Vorlage der öffentlichen Bekanntmachung zur Eingliederung (download unter www.stadt.kamenz.de – Eingliederung von Schönteichen) kann formlos der Antrag auf Kostenerlass gestellt werden - Anschrift: Registergericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden |
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Änderung Kfz-Zulassung
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Wann? |
=> erst nach Änderung der Anschrift im Personalausweis
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Wo? |
Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz |
Öffnungszeiten: Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
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Wie? |
- Siehe beiliegendes Merkblatt der Kfz-Zulassungsbehörde - Gebühr wird vom Landratsamt erhoben (0,60 €)
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Abwasserentsorgung - Ansprechpartner in allen Fragen zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung ist ab dem 1.1.2019 der AZV Obere Schwarze Elster über den Geschäftsbesorger ewag kamenz AG. - Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ewag kamenz auf folgenden Wegen: - Bitte übermitteln Sie auch die Wartungsprotokolle Ihrer Kleinkläranlagen an die o.g. Adresse der ewag kamenz.
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Ansprechpartner Stadt Kamenz Frau Dr. Koch 03578 / 379 - 120 Frau Edelmann 03578/ 379 - 185 |
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Aktuelle Informationen Bitte nutzen Sie die nachfolgenden Informationsquellen um sich zur Eingliederung auf den neuesten Stand zu halten. |
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- Mitteilungsblatt der Stadt Kamenz - Internetseite der Stadt Kamenz www.kamenz.de |
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Mit der Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Stadt Kamenz gehen auch Änderungen bei der Abwasserentsorgung einher. Während der Ortsteil Biehla schon seit Langem Mitglied des Abwasserzweckverbandes (AZV) Obere Schwarze Elster ist, hat die Gemeinde Schönteichen die Aufgabe der Abwasserentsorgung bisher eigenständig erledigt.
Die Verbandversammlung des AZV Obere Schwarze Elster hat während ihrer Sitzung am 11.12.2018 grundsätzlich der Aufnahme der übrigen Ortsteile der Gemeinde Schönteichen in den AZV Obere Schwarze Elster zugestimmt. Die Aufnahme dieser Ortsteile in den Verband selbst wird im Jahr 2019 erfolgen. Ansprechpartner in allen Fragen zur Sicherstellung der Abwasserentsorgung ist ab dem 1.1.2019 der AZV Obere Schwarze Elster über den Geschäftsbesorger ewag kamenz AG.
Sie erreichen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der ewag kamenz auf folgenden Wegen:
- telefonisch über die zentrale Rufnummer der ewag kamenz: 03578/377-0
- per E-Mail: info@ewagkamenz.de
- postalisch und persönlich: ewag kamenz, An den Stadtwerken 2, 01917 Kamenz
Bitte übermitteln Sie auch die Wartungsprotokolle Ihrer Kleinkläranlagen an die o.g. Adresse der ewag kamenz.
Die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben übernimmt weiter das Unternehmen Melde & Berthold GmbH. Es gelten ab dem 1.1.2019 folgende Konditionen:
- Die Entsorgungskosten betragen bei Entleerung von Kleinkläranlagen bei Wiederbefüllung durch den Anschluss- oder Benutzungspflichtigen und Fäkaliengruben 12,85 EUR je m³. Abweichend hiervon betragen die Kosten für den ersten m³ 45,00 EUR.
- Für die Entleerung von abflusslosen Sammelgruben liegen die Kosten bei 10,55 EUR je m³. Abweichend hiervon betragen die Kosten für den ersten m³ 41,00 EUR.
Dieser oben genannte Nettopreis erhöht sich um die gültige Mehrwertsteuer.
Öffentliche Bekanntmachung der Umbenennung von Straßennamen in Ortsteilen von Schönteichen (aktualisiert am 15.02.2019)
Der Gemeinderat von Schönteichen hat am 17.12.2018 die Umbenennung von Straßennamen in Ortsteilen von Schönteichen auf Grund der Eingliederung am 01.01.2019 beschlossen, da hier Dopplungen von Straßennamen mit der Stadt Kamenz auftreten. Der Stichtag des Inkrafttretens ist der 01.01.2019.
Nachfolgende Straßennamen werden umbenannt:
- Ortsteil Brauna:
1.1 „Lückersdorfer Weg“ in „Lückersdorfer Landstraße“
1.2 „Wiesenweg“ in „Am Wiesenteich“
1.3 „Schwosdorfer Straße“ in „Am Schlosspark“
1.4 „Liebenauer Straße“ in „Alte Liebenauer Straße“
- Ortsteil Schwosdorf
2.1 „Am Walberg“ in „Alte Poststraße“ - Hier hat der Stadtrat am 06.02.2019 diesen Teil des Beschlusses aufgehoben und entschieden, dass die Straße „Am Walberg“ in „Schwosdorfer Straße“ umbenannt wird. (15.02.2019)
2.2 „Amselweg“ in „Zu den Horken“
2.3 „Berggäßchen“ in „Walberggässchen“
2.4 „Feldweg“ in „Schwosdorfer Feldweg“
- Ortsteil Liebenau
3.1 „Kamenzer Straße“ in „Kamenzer Berg“
3.2 „Kurzer Weg“ in „Rittergutsfeldweg“
3.3 „Kamenzer Straße“ in „Schafstallweg“ (Straßenabschnitt von „Kamenzer Straße“ bis „Kurzer Weg“)
- Ortsteil Rohrbach
4.1 „Waldstraße“ in „Zum Zipfelteich“
- Ortsteil Biehla
5.1 „Schulstraße“ in „Alte Schulstraße“
5.2 „Nordstraße“ in „Biehlaer Nordstraße“
5.3 „Kurze Straße“ in „Biehlaer Nordstraße“ (Hausnummer neu)
5.3 „Siedlungsweg“ in „Alter Siedlungsweg“ (Haunummerneuordnung)
5.4 „Bergstraße“ in „Bergallee“
5.5 „Lindenstraße“ in „Lindenbergstraße“ und
5.6 „Lindenstraße“ in „Hutungsweg“ (alt Lindenstr. 13)
5.7 „Gartenweg“ in „Hopfenweg“
- Ortsteil Cunnersdorf
6.1 „Am Mühlteich“ in „Am Holzweg“
6.2 „Bahnhofstraße“ in „Zum alten Bahnhof“
6.3 „Am Bahnhof“ in „Zum alten Bahnhof“ (Hausnummern neu)
6.4 „Eichenweg“ in „An den Eichen“
6.5 „Hauptstraße“ in „Alte Dorfstraße“,
in „Liebenauer Berg“ und „An der Gärtnerei“ (Hausnummern neu)
6.6 „Oststraße“ in „Hausdorfer Straße“ (Verlängerung dieser, Hausnummern bleiben) - Hier werden die Hausnummern durch die Stadtverwaltung Kamenz geordnet und neu vergeben. (15.02.2019)
„Hausdorfer Straße“ nördl. Teil bleibt, Hausnummern neu vergeben
6.7 „Schulweg“ in „Goldene Höhe“
6.8 „Lehmweg“ in „Am Lehmweg“
- Ortsteil Hausdorf
7.1 „Biehlaer Straße“ in „Biehlaer Weg“
7.2 „Mühlweg“ in „Cunnersdorfer Straße“ (Zuordnung)
- Ortsteil Schönbach
8.1 „Dorfstraße“ in „Schönbacher Dorfstraße“ und ab Abzweig Richtung Cunnersdorf „Alte Landstraße“ bis Ortseingang Cunnersdorf
Maik Weise, Bürgermeister
Satzung über die Erstreckung der Bekanntmachungssatzung der Stadt Kamenz auf die Ortsteile Biehla, Brauna, Cunnersdorf, Hausdorf, Liebenau, Petershain, Rohrbach, Schönbach und Schwosdorf
(Erstreckungssatzung)
Auf Grund der §§ 4 und 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit § 5 Abs. 4 der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Schönteichen in die Große Kreisstadt Kamenz hat der Stadtrat der Stadt Kamenz in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit Beschluss Nr. SR/BV/2514/2018 die folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 28 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form kommunaler Bekanntmachungen (KomBekVO) erlassene Bekanntmachungssatzung der Stadt Kamenz vom 16.6.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt der Lessingstadt Kamenz Große Kreisstadt Nr. 25/2016 vom 25.06.2016, wird auf die Ortsteile Biehla, Brauna, Cunnersdorf, Hausdorf, Liebenau, Petershain, Rohrbach, Schönbach und Schwosdorf erstreckt.
§ 2
Die Erstreckungssatzung und die im § 1 genannte Satzung können bei der Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
§ 3
Die Satzung tritt am 1.1.2019 in Kraft
ausgefertigt, Kamenz, den 14.12.2018
Roland Dantz
Oberbürgermeister ( Siegel )
der Stadt Kamenz
Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften:
Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt Folgendes:
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kamenz schriftlich geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Hier gilt die "Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Kamenz und der Gemeinde Schönteichen gegen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummer"
Abschnitt 5 – Anbringen von Hausnummern
§ 18 Vorschriften zum Anbringen von Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist.
Wir bitten, die Vorgaben entsprechend zu beachten.
22.11.2018
Wie schon angekündigt hatte der Kreistag am 10.12.2018 zu entscheiden, ob es – im Rahmen der Eingliederung von Schönteichen nach Kamenz – bei der Erhebung von Gebühren für Veränderungen in den Fahrzeugpapieren bei der bisherigen Gebührenpraxis (0,60 EUR je Fahrzeug) bleibt. In diesem Sinne hatte die Stadtverwaltung beim Landratsamt angefragt und darauf gedrungen, dass es – wie in der Vergangenheit auch – bürgerfreundlich, besonders hinsichtlich der Gebührenerhebung, bleibt.
Im Kreistag wurde nun ein Grundsatzbeschluss gefasst. Der Beschlussvorschlag „Freistellung von Kfz-Zulassungsgebühren im Zusammenhang mit Eingemeindungen“ wurde mit sehr großer Mehrheit angenommen. Der Inhalt des Beschlusses lautet: „Für Anschriftenänderungen in Kfz-Zulassungsdokumenten, die im Rahmen von Eingemeindungen im Landkreis Bautzen vorzunehmen sind, sind mit Ausnahme der Gebühren, die an das Kraftfahrtbundesamt abzuführen sind, keine weiteren Gebühren zu erheben.“ Damit bleibt es bei Eingemeindungen bei der bisherigen Gebührenpraxis, also 0,60 EUR/Fahrzeug (Stand 2018). Dieser Betrag ist an das Kraftfahrtbundesamt abzuführen.
Der Beschluss kann über das „Kreistagsinformationssystem für Bürgerinnen und Bürger“ auf der Website http://www.landkreis-bautzen.de/109.html eingesehen werden.
Ältere Nachricht
Hier hat es mehrere Kontakte mit dem Landratsamt Bautzen gegeben, wo seitens der Stadt Kamenz zum einen auf die unterschiedliche Auskunftslage hingewiesen wurde und zum anderen darauf gedrungen wurde, diesen Änderungsvorgang bei der Kfz.-Zulassung – wie in der Vergangenheit auch – so bürgerfreundlich wie möglich, besonders hinsichtlich der Gebührenerhebung, zu gestalten. Da solch gelagerte Änderungsvorgänge öfters auftreten und eine Vielzahl von Fällen betreffen, wird es am 10.12.2018 im Kreistag eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.
Die Beschlussempfehlung durch die Landkreisverwaltung geht dahin, dass die bisherige Gebührenpraxis im Zusammenhang mit Eingemeindungen mit Ausnahme der Gebühren, die an das Kraftfahrtbundesamt abzuführen sind (0,60 EUR/Fahrzeug), beibehalten wird und keine weiteren Gebühren erhoben werden.
Da die Gemeinde Schönteichen ab dem 1. Januar 2019 offiziell nach Kamenz eingegliedert ist, wird für eine Übergangszeit von zwei Monaten, also bis zum 28. Februar 2018, die Website von Schönteichen mit dem Hinweis fortgeführt, dass jetzt die Eingliederung vollzogen ist. Zuvor werden nach der Grundstruktur der Kamenzer Website alle relevanten Informationen von Schönteichen in die Kamenzer Website integriert. Nach Abschaltung der Schönteichener Website wird der Nutzer über den Link „https://www.schoenteichen.de“ direkt auf die Seite von Kamenz geführt.
Weitere Informationsquellen
Eine vorläufige Informationsübersicht zur Eingliederung, die unterzeichnete Eingliederungsvereinbarung sowie das Eingliederungskonzept können in den unten aufgeführten Dokumenten vollständig eingesehen werden:
Wesentliche Regelungen der Einliederungsvereinbarung
- Die bekannten Ortsteilnamen von Schönteichen bleiben bestehen - es werden 3 Ortschaften gebildet
- Anpassung von doppelten Straßennamen erfolgt grundsätzlich auf dem Gemeindegebiet in Schönteichen
- Folgende Investitionsmaßnahmen stehen an:
• Sanierung der Grundschule im Ortsteil Brauna
• Maßnahmen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung - Fortführung der Kindertagesstätten, Gemeindehäuser sowie der Sportanlage in Biehla unter dem
Vorbehalt der Leistungsfähigkeit der Stadt Kamenz
Zeitplan zur Eingliederung
- 29.10.2018 - Informationsveranstaltung im Rahmen der Eingliederung von Schönteichen für die zukünftige Ortschaft „Brauna, Liebenau, Petershain, Rohrbach und Schwosdorf
Bericht über die Inforveranstaltung
- 30.10.2018 - Informationsveranstaltung im Rahmen der Eingliederung von Schönteichen für die zukünftige Ortschaft „Biehla“
Bericht über die Inforveranstaltung
- 12.11.2018 - Informationsveranstaltung im Rahmen der Eingliederung von Schönteichen für die zukünftige Ortschaft „Cunnersdorf, Hausdorf und Schönbach“
Bericht über die Infoveranstaltung
- 01.01.2019 - Eingliederung von Schönteichen in die Stadt Kamenz
Informationsmöglichkeiten
Neben Informationen auf dieser Website finden sich auch regelmäßig Angaben und Auskünfte zur Eingliederung von Schönteichen im Kamenzer Amtsblatt unter der Rubrik "Informationen zur Eingliederung von Schönteichen".