Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die vorbereitende Bauleitplanung. Diese dient als erstes Instrument der räumlichen Planung und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dar. Aus der Planung ergeben sich die ersten Grundzüge der verschiedenen Arten der Bodennutzungen. Die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde sollen mit dieser vorbereitenden Bauleitplanung abgebildet werden.
Gegenwärtig liegt für das Gesamtgemeindegebiet Kamenz und der ehemaligen Gemeinde Schönteichen jeweils ein gültiger Flächennutzungsplan vor. Derzeit beabsichtigt die Stadt Kamenz die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes, der beide Gemeindegebiete in sich vereint. Die Flächennutzungspläne aus den Jahren 1998 (Schönteichen) und 2006 (Kamenz) geben nicht mehr die aktuellen Bedürfnisse und Planungen der Stadt Kamenz wieder.
Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist die verbindliche Bauleitplanung und regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung für einzelne Teilbereiche bzw. Baugebiete in einer Gemeinde. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt, sobald es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf Aufstellung einer solchen Satzung besteht nicht, kann aber schriftlich und formlos in der Stadtveraltung Kamenz beantragt werden.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Kamenz können in der Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen, Zimmer 2.51, innerhalb der Sprechzeiten oder nach vorheriger telefonischer Anmeldung im Sachgebiet Stadtentwicklung/Bauwesen eingesehen werden. Über den Inhalt kann Auskunft verlangt werden.Alle Bauleitplanungen des Gemeindegebietes Kamenz finden Sie online und als PDF unter www.geoportal-kamenz.de.
Sie interessieren sich für die Gewerbeflächen im Stadtgebiet? Dann besuchen Sie auch den Artikel Wirtschaft und Arbeit oder wenden sich direkt an Herrn Erik Weidner, Wirtschafstreferent der Stadt Kamenz.
Ansprechpartner:
Tel. 03578 379220
Fax 03578 379298
E-Mail: erik.weidner@stadt.kamenz.de
Bauanträge
Für die Errichtung von baulichen Anlagen bestehen öffentlich-rechtliche Regelungen. Bauvorhaben sind nach §§ 63 und 64 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) grundsätzlich baugenehmigungspflichtig und unterliegen somit in der Regel verschiedenen rechtlichen Vorgaben. Abweichungen von diesen Grundsätzen werden im § 67 SächsBO geregelt.
Im Auftrag des Gesetzgebers unterliegt die Überwachung zur Einhaltung des öffentlichen Baurechts für die Stadt Kamenz und ihre Ortsteile dem Landkreis Bautzen. Eine Bau- oder anderweitig planungsrechtliche Genehmigung wird demnach bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Bautzen beantragt. Die Stadt Kamenz prüft im Rahmen der behördlichen Beteiligung die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den örtlichen bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Im Zuge dieser Prüfung werden in der Regel auch Auskünfte der örtlichen Versorgungsunternehmen eingeholt.
Die Stadt Kamenz ist folglich nicht die genehmigende Behörde. Jedoch sind wir Ihnen gern bei der ersten Orientierung auf dem Weg zum erfolgreichen Bauantrag behilflich.
Sprechen Sie uns einfach an!
Tel. 03578 379229
Fax 03578 379298
E-Mail: Annett.Richter@stadt.kamenz.de