Bundestagswahl 2025
Im kommenden Jahr findet die Wahl zum 21. Deutsche Bundestag statt. Ursprünglich war als Termin der 28. September vorgesehen. Nach dem Bruch der Regierungskoalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, am 11. Dezember die Vertrauensfrage zu beantragen. Über diesen Antrag wird das Parlament am 16. Dezember entscheiden.
Sollten ihm die Abgeordneten nicht das Vertrauen aussprechen, kann Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier innerhalb von 21 Tagen das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen. Als Termin dafür ist der 23. Februar 2025 im Gespräch. Den Wahltag legt der Bundespräsident fest. Er hat erklärt, dass er dieses Datum als Neuwahl-Termin für realistisch halte.
Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Mit der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung wurde das Verfahren für die Antragstellung auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche zum Teil geändert. Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst.
Nähere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html