Bekanntgabe Auslegung des Entwurfs Nachtragssatzung

Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Nachtragssatzung der Stadt Kamenz für das Haushaltsjahr 2024

Der Entwurf der Nachtragssatzung 2024 der Stadt Kamenz liegt in der Stadtverwaltung Kamenz – Rathaus, Markt 1, 01917 Kamenz vom 03.04.2024 bis einschließlich 11.04.2024 im SG Finanzen, Zimmer 1.23 während der Sprechzeiten der Verwaltung:

Montag bis Freitag

zusätzlich Dienstag

und Donnerstag

  9.00 – 12.00 Uhr

13.00 – 18.00 Uhr

13.00 – 16.00 Uhr

und unter https://www.kamenz.de/satzungen-formulare-veroeffentlichungen.html sowie auf dem Bürgerbeteiligungsportal https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/kamenz/startseite zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Außerdem ist der Entwurf der Nachtragssatzung hier abrufbar.

Einwohner und Abgabepflichtige können vom 03.04.2024 bis zum  22.04.2024 Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragssatzung 2024 erheben. Die Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift im Zimmer 1.23, Markt 1, 01917 Kamenz abzugeben oder per E-Mail an stadtverwaltung@kamenz.de zu senden.

Kamenz, 30.03.2024

Roland Dantz

Oberbürgermeister

Lessingstadt Kamenz

 

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