Bekanntmachung der Elternbeiträge ab 01.01.2027

Entsprechend § 14 Abs. 2 SächsKitaG sind bis zum 30. Juni des Folgejahres die durchschnittlichen Personal- und Sachkosten im Sinne von Absatz 1 eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihrer Zusammensetzung und ihrer Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen.

Die vom Amt für Familie und Bildung ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege der Stadt Kamenz des Jahres 2025 wurden fristgerecht auf der Internetseite der Stadt Kamenz sowie im Mitteilungsblatt am 04.07.2026 bekannt gegeben.

Die Anlage der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge (siehe unten) wird zum 01.01.2027 entsprechend der in § 4 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung festgelegten prozentualen Werte sowie der zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten je Einrichtungsart fortgeschrieben.

Dabei sinken die Elternbeiträge im Krippen- und Hortbereich leicht, im Kindergartenbereich bleiben sie stabil.

 

Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kamenz ab 01.01.2027

(1)   Der ungekürzte Elternbeitrag beträgt bei Krippen 18%, bei Kindergärten 27% und bei Horten 27% der zuletzt nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG bekannt gemachten Betriebskosten, gedeckelt auf eine jeweils maximal 10%ige Steigerung. Die sich ergebenden Elternbeiträge werden auf die erste Stelle nach dem Komma abgerundet.

(2)   Die abgestuften Elternbeiträge für andere Betreuungszeiten, Geschwisterermäßigungen sowie Ermäßigungen für Alleinerziehende werden auf der Grundlage des ungekürzten Elternbeitrages für Krippen, Kindergärten und Horte entsprechend berechnet und auf die erste Stelle nach dem Komma aufgerundet.

(3)   Die monatlichen Elternbeiträge betragen demnach:

 

Kinderkrippe (Kinder bis zur Vollendung 3. Lebensjahr)

   

 

Betreuungszeit

1. Kind

2. Kind

3. Kind

Familien

bis 4,5 Stunden

153,90 EUR

92,40 EUR

30,80 EUR

 

bis    6 Stunden

205,20 EUR

123,20 EUR

41,10 EUR

 

bis 7,5 Stunden

256,50 EUR

153,90 EUR

51,30 EUR

 

bis    9 Stunden

307,80 EUR

184,70 EUR

61,60 EUR

 

bis 10 Stunden

342,00 EUR

205,20 EUR

68,40 EUR

 

bis 11 Stunden

376,20 EUR

225,80 EUR

75,30 EUR

Alleinerziehend

bis 4,5 Stunden

138,60 EUR

83,20 EUR

27,70 EUR

 

bis    6 Stunden

184,70 EUR

110,90 EUR

37,00 EUR

 

bis 7,5 Stunden

230,90 EUR

138,60 EUR

46,20 EUR

 

bis    9 Stunden

277,10 EUR

166,30 EUR

55,40 EUR

 

bis 10 Stunden

307,80 EUR

184,70 EUR

61,60 EUR

 

bis 11 Stunden

338,60 EUR

203,20 EUR

67,80 EUR

         

 

Kindergarten (Kinder ab Vollendung 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt)

 

Familien

bis 4,5 Stunden

99,40 EUR

59,70 EUR

19,90 EUR

 

bis    6 Stunden

132,50 EUR

79,50 EUR

26,50 EUR

 

bis 7,5 Stunden

165,60 EUR

99,40 EUR

33,20 EUR

 

bis    9 Stunden

198,70 EUR

119,30 EUR

39,80 EUR

 

bis 10 Stunden

220,80 EUR

132,50 EUR

44,20 EUR

 

bis 11 Stunden

242,90 EUR

145,80 EUR

48,60 EUR

Alleinerziehend

bis 4,5 Stunden

89,50 EUR

53,70 EUR

17,90 EUR

 

bis    6 Stunden

119,30 EUR

71,60 EUR

23,90 EUR

 

bis 7,5 Stunden

149,10 EUR

89,50 EUR

29,90 EUR

 

bis    9 Stunden

178,90 EUR

107,30 EUR

35,80 EUR

 

bis 10 Stunden

198,70 EUR

119,30 EUR

39,80 EUR

 

bis 11 Stunden

218,60 EUR

131,20 EUR

43,80 EUR

         

 

Hort (Kinder ab Schuleintritt bis Beendigung der 4. Klasse)

   

Familien

bis   5 Stunden

86,60 EUR

52,00 EUR

17,40 EUR

 

(ohne Frühhort)

 

 

 

 

bis    6 Stunden

103,90 EUR

62,40 EUR

20,80 EUR

 

(mit Frühhort)

 

 

 

Alleinerziehend

bis    5 Stunden

78,00 EUR

46,80 EUR

15,60 EUR

 

(ohne Frühhort)

 

 

 

 

bis    6 Stunden

93,60 EUR

56,20 EUR

18,70 EUR

 

(mit Frühhort)

 

 

 

 

Als Familien im Sinne dieser Satzung gelten auch eheähnliche Lebensgemeinschaften. Dabei ist es unerheblich, ob beide Partner Elternteile des Kindes sind.

(4)   Für jedes weitere Kind entfällt der Elternbeitrag.

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