Schöffenwahl 2023 - Mittun bei der Strafgerichtsbarkeit
Bewerben Sie sich für ein Schöffenamt und wirken Sie als ehrenamtlicher Richter oder ehrenamtliche Richterin in der Strafgerichtsbarkeit mit
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden dabei auch in der Stadt Kamenz Frauen und Männer, die am Amtsgericht Kamenz und am Landgericht Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat der Stadt Kamenz und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bautzen schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Kamenz wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Nähere Auskünfte sind im Internet unter https://www.schoeffenwahl.de/ oder https://schoeffenwahl2023.de/ erhältlich.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 04.05.2023 bei der Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz. Ein Formular kann von der Internetseite der Stadt Kamenz unter https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/alias/902/schoeffenwahl/
heruntergeladen werden und ist auch im Bürgerservice des Rathauses erhältlich. Rückfragen sind unter 03578/379120 oder 03578/379121 möglich.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 24.03.2023 an das Jugendamt des Landkreises Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen. Bewerbungsformulare können von der Internetseite des Landkreises Bautzen https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/4391/ heruntergeladen werden.
Dr. Koch
Dezernentin Service und Finanzen
28.02.2023