Handlungsfelder

Verringerung des CO₂-Ausstoßes
  • Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Bilanz der öffentlich genutzten oder zur öffentlichen Infrastruktur gehörenden Gebäude unabhängig von der Rechtsträgerschaft (gebäudebezogene Sanierungsmaßnahmen). Hierzu können auch Vorhaben gehören, die die Nutzung intelligenter Hausanschlussstationen, leitungsgebundener Wärmeversorgungsstrukturen oder mobiler Wärmespeicher zur Grundlage haben
  • Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen zur Wärmeversorgung, die die Verwendung und Speicherung erneuerbarer Energien für die Beheizung und Kühlung von Gebäuden ermöglichen
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Wärme- und Kälteversorgung; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die bestehende Netze erweitern oder einen integrierten, innovativen oder übertragbaren Ansatz verfolgen, indem sie Technik geeignet kombinieren und leitungsgebundene, zukunftsfähige Energieversorgungsstrukturen, zum Beispiel mithilfe von Nahwärmenetzen auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung oder energieeffizienten Klima- und Kälteanlagen, aufbauen
  • Maßnahmen zur Minderung verkehrsbedingter CO₂-Emissionen; vorrangig sind hierbei innovative und ganzheitliche Maßnahmen des quartiersbezogenen Verkehrs- und Mobilitätsmanagements, die breite Einsatzmöglichkeiten für umweltfreundliche und integrierte Verkehrsformen und -mittel bieten
Verbesserung der Stadtökologie
  • Maßnahmen zur Klimaanpassung, die den Überhitzungstendenzen entgegenwirken und der Beseitigung von Wärmeinseln dienen; hierzu zählen insbesondere die Schaffung grüner und blauer Infrastrukturen wie die Herstellung von Grünflächen, Grünzügen und Gründächern, begrünten Hinterhöfen und Verkehrsflächen, Fassadenbegrünungen sowie Herstellung und Gestaltung von Wasserläufen und -flächen
  • Maßnahmen zur Sanierung und Nutzbarmachung brachliegender Flächen zur Herstellung grüner und blauer Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, zum Beispiel die naturnahe Umgestaltung bestehender Grünflächen oder die Renaturierung von Gewässern
  • Maßnahmen zur Sanierung von öffentlich zugänglichen oder zur öffentlichen Infrastruktur gehörenden Gebäuden unter Verwendung von innovativen und umweltfreundlichen Baustoffen
wirtschaftliche und soziale Belebung

wirtschaftliche und soziale Belebung

  • Maßnahmen zur Überwindung demografischer und sozialer Defizite und zur Förderung der Inklusion; hierzu zählen insbesondere städtebauliche Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen, die das Wohnumfeld und die vorhandene öffentliche Infrastruktur bedarfsorientiert modernisieren, aufwerten und an die spezifischen Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen sowie verschiedener Altersstrukturen, sozialer Lagen und Herkunft anpassen. Hierzu können auch Maßnahmen zur Reduzierung umweltbedingter Gesundheitsrisiken gehören
  • Maßnahmen zur Belebung der lokalen Wirtschaft und des Geschäftsumfelds; hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Erwerbsperspektiven sowie der wirtschaftlichen Entwicklung, indem insbesondere lokal agierende Klein- und Kleinstunternehmen bei der Neuansiedlung im Quartier sowie bei Umbau-, Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden (kommunaler KU-Fonds)
  • Maßnahmen für Nutzungsmischungen in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und in öffentlich zugänglichen oder der öffentlichen Infrastruktur dienenden Gebäuden
  • Maßnahmen zur Sanierung und Wiedernutzbarmachung brachliegender Gebäude die der öffentlichen Infrastruktur dienen
  • In Ausnahmefällen die Errichtung von Gebäuden, wenn damit brachliegende Flächen nutzbar gemacht werden und ein städtebaulich gebotener Lückenschluss innerhalb historisch gewachsener Gemeindegebiete erfolgt oder sie zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur erforderlich sind, insbesondere, wenn es sich um innovative Modell- oder Pilotprojekte handelt
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums. Hierzu gehören die baukulturelle Aufwertung öffentlicher Plätze und die bessere Erschließung von Grün- und Parkanlagen für die Einwohnerinnen und Einwohner
  • Maßnahmen zur Einrichtung öffentlich zugänglicher digitaler Angebote
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des öffentlichen Raums auch im Sinne der präventiven Stadtentwicklung
  • Maßnahmen zur Verbesserung des kulturellen Angebots und Maßnahmen zur Bereitstellung eines nachhaltigen touristischen Angebots
  • Vorhaben zum interkommunalen und grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch und zu einer informellen Zusammenarbeit bei der nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung, soweit sie auch der Entwicklung der geförderten städtischen Quartiere dienen, sowie Initiativen im Rahmen intelligenter und innovativer Stadtprojekte, insbesondere in Zusammenarbeit mit Hochschulen
  • Nichtinvestive begleitende Vorhaben zur Programmdurchführung; hierzu gehören unter anderem Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Programmbegleitung, Erstellung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzepts (GIHK) oder auch City- und Gewerbeflächenmanagement

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