Sie möchten in einer Satzung nachlesen oder benötigen ein Formular?

In verschiedenen Lebenslagen benötigt man dringend ein Formular oder eine kommunale Satzung. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Downloads von Formularen und Satzungen. Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen, müssen sie aber ausdrucken, unterschreiben und entweder mit der Post oder per Fax an das entsprechende Amt senden. Dieses Verfahren spart Ihnen Zeit und Wege.

Für bestimmte Formulare sind auch interaktive Online-Anträge verfügbar. Diese können Sie direkt im Browser ausfüllen und digital an das entsprechende Amt senden.

Sollten Sie dennoch nicht fündig geworden sein, so teilen Sie uns dies mit und wir schicken Ihnen gern das gewünschte Formular zu.

Satzungen-Verordnungen
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2025/2026

Bekanntmachung über die Auslage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025/2026

Dem Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde wurde die Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Kamenz vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Bescheid vom 17.04.2025 (AZ: 15.3-092.12:25/26-Km) die Haushaltssatzung 2025/2026 genehmigt. Dabei wurde die Inanspruchnahme der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen und der Kreditermächtigung i.H.v. 3.000.000 EUR unter der Bedingung erteilt, dass die Erwirtschaftung des Schuldendienstes unter Berücksichtigung gesicherter Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 und zum Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst gegenüber dem Landratsamt Bautzen nachzuweisen ist.

Der Haushaltsplan 2025/2026 liegt in der Zeit vom 14.05.2025 bis einschließlich 23.05.2025 bei der Stadtverwaltung Kamenz, SG Finanzen, Rathaus, Zimmer 1.23, Markt 1, 01917 Kamenz während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:

montags                                      9.00 –  12.00 Uhr

dienstags                                     9.00 –  12.00 Uhr und 13.00 –  18.00 Uhr

mittwochs bis freitags                   9.00 –  12.00 Uhr

Er ist darüber hinaus auch im Bürgerbeteiligungsportal einsehbar. Die Bekanntmachung des Satzungstextes ist zusätzlich unter www.kamenz.de/amtsblatt-online.html im Amtsblatt Woche 19 zu finden.

Ausgefertigt: Kamenz, den 09.05.2025

 

Roland Dantz

Oberbürgermeister

 

Hinweis zur Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften

Entsprechend § 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO gilt folgendes:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 SächsGemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Kamenz schriftlich geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Die Satzung gilt dann als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Ausfertigung der Satzung, die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

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