Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028

Sehr geehrte Eltern,

laut Schulgesetz für den Freistaat Sachsen haben alle Eltern die Pflicht, ihre schulpflichtigen Kinder in einer Grundschule anzumelden.

Als schulpflichtig gelten alle Kinder, die bis zum 30.06. des laufenden Kalenderjahres das
6. Lebensjahr vollendet haben. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis 30.09. des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern, unabhängig des Alters, in der Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.

Laut der Grundschulbezirkssatzung der Stadt Kamenz gilt seit dem Schuljahr 2023/2024 ein gemeinsamer Schulbezirk für die gesamte Stadt Kamenz einschließlich ihrer Ortsteile und entsprechend der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Neukirch für die Ortsteile:
-    Gottschdorf
-    Koitzsch
-    Neukirch
Innerhalb dieses Schulbezirkes besteht ein Wahlrecht für die Anmeldung der Schulanfänger.

Die Schulanmeldung für die vier Kamenzer Grundschulen:
Grundschule „Am Gickelsberg“,
Grundschule am Forst,
Grundschule Wiesa „Sophie Scholl“ und die
Grundschule Schönteichen in Brauna
findet zentral im Rathaus Kamenz, Markt 1, im Ratssaal (2. Etage) zu folgenden Zeiten statt:

Montag,           14. September 2026        9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag,         15. September 2026        9:00 – 12:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag,    16. September 2026        10:00 – 15:00 Uhr

Die Eltern melden ihr Kind persönlich an und bringen dazu die Geburtsurkunde sowie das bereits ausgefüllte Anmeldeformular (nebst geforderten Nachweisen) mit.

Das Anmeldeformular sowie die entsprechenden Hinweise zur Schulanmeldung erhalten alle Eltern der schulpflichtigen Kinder Anfang Juni 2026 per Post vom Schulträger (Stadt Kamenz).
Sollten Sie kein Anmeldeformular erhalten, melden Sie sich bitte telefonisch im Amt für Familie und Soziales der Stadtverwaltung Kamenz unter 03578/379-231.

Über die Aufnahme an der jeweiligen Grundschule entscheidet der Schulleiter. Ein Anspruch für die Aufnahme an einer bestimmten Grundschule besteht nicht. Sollten mehr Anmeldungen für eine Grundschule vorliegen als Kapazitäten vorhanden sind, werden einzelne Schüler an eine andere Grundschule umgeleitet.


Amt für Familie und Soziales

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