OB-Wahl am 28.09.2025 - Wahlschein/Briefwahl

Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Informationen/Hinweise für die Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Kamenz wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

Der Antrag kann ab sofort bei der Stadtverwaltung Kamenz abgegeben oder in einem frankierten Umschlag übersandt werden.

 

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • schriftlich: Stadtverwaltung Kamenz, Wahlbüro, Markt 1, 01917 Kamenz
  • mündlich: im Bürgerservice der Stadtverwaltung Kamenz zu den Öffnungszeiten (Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr; Dienstag 13.00 Uhr - 18.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr - 16.00 Uhr)
  • per Telefax: 03578/379-296
  • per E-Mail: briefwahl@stadt.kamenz.de
  • durch Nutzung des Online-Formulars
  • telefonische Beantragung nicht möglich

 

Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) anzugeben.

Die Wahlscheinanträge werden von der Stadtverwaltung nur bis zum Freitag, den 26.09.2025 bis 16:00 Uhr entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag um 15:00 Uhr.

Briefwahlunterlagen:

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen unverzüglich nach Vorliegen der Stimmzettel auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich bei der Stadtverwaltung abholen.

Bei persönlicher Abholung kann auch direkt bei der Stadtverwaltung gewählt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 27.09.2025 12:00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an Ihr Wahlamt.

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