Konzeptionelle Grundlagen
Der Stadtrat der Stadt Kamenz hat in seiner Beratung vom 08.02.2023 das gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept (GIHK) für die EFRE-Förderperiode 2021 – 2027 beschlossen. Ausgehend von diesem Beschluss hat die Stadtverwaltung zum 31.03.2023 den Aufnahmeantrag in das Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht.
Nach der Prüfung dieses Antrages ist die SAB und das Sächsische Ministerium für Regionalentwicklung (SMR) zu der Einschätzung gekommen, dass der Stadt Kamenz eingeräumt wird, das Konzept bis Ende des Jahres 2023 zu überarbeiten. SAB und SMR wiesen insbesondere auf Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Fördergebietsabgrenzung (Größe) sowie der Maßnahmeplanung (Ausgewogenheit zwischen den Quartieren) hin.
Die vom Stadtrat am am 13.12.2023 beschlossene Anpassung des GIHK nimmt insbesondere die Hinweise zur Anpassung der Abgrenzung des EFRE-Programmgebietes auf und erläutert den spezifischen Handlungsansatz der Stadt Kamenz als Begründung der aktualisierten Maßnahmeplanung. Die grundsätzlichen Zielsetzungen und Handlungsfelder der Gebietsentwicklung sowie die inhaltlichen Maßnahmebeschreibungen bleiben gegenüber dem durch den Stadtrat beschlossenen GIHK EFRE 2021-2027 unverändert.

